Seit knapp zwei Jahren ist das Lobbyregistergesetz in Kraft, um Einflussnahmen auf politische Entscheidungen zu überwachen.
Ab dem 01.03.2024 tritt das „Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes“ in Kraft, das vor allem die Transparenzpflicht bezüglich finanzieller Gegebenheiten für Interessenvertreter grundlegend ändert.
Das Änderungsgesetz erfasst nun auch Interessenvertretungen gegenüber Gremien, was bedeutet, dass Lobbyaktivitäten in politischen Entscheidungsgremien offengelegt werden müssen. Ebenso werden Einflussnahmen auf Mitarbeiter als Interessenvertretung betrachtet und müssen registriert werden.
Dies schließt bisherige „Hintertüren“ des Lobbyismus, wie Einflussnahme auf Mitarbeiter, die den Willensbildungsprozess der Abgeordneten beeinflussen können. Viele Organisationen müssen sich dem Lobbyregistergesetz unterwerfen. Anfang 2024 hatten sich bereits fast 6.000 Interessenvertreter eingetragen. Dies betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleinere Vereine und Stiftungen. Das Gesetz erfasst grundsätzlich jeden, der versucht, den Willensbildungsprozess des Bundestages zu beeinflussen. Selbst das Verteilen von Flugblättern vor dem Reichstagsgebäude kann als Kontaktaufnahme gelten und eine Registrierungspflicht auslösen. Nur wenige Ausnahmen wie Kirchen und Arbeitgeberverbände sind von der Registrierungspflicht befreit.
Ab einem Betrag von 10.000 Euro müssen alle Gelder offengelegt werden. Vorher bestand die Möglichkeit, diese Angaben zu verweigern, was jedoch mit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum 01.03.2024 nicht mehr möglich ist. Zukünftig müssen Interessenvertreter Gelder ab 10.000 Euro im Lobbyregister ausweisen, bisher lag die Grenze bei 20.000 Euro. Schenkungen von Privatpersonen oder Organisationen der Privatwirtschaft müssen nur angegeben werden, wenn sie mindestens 10 Prozent der Gesamtsumme der erhaltenen Schenkungen des Geschäftsjahres übersteigen.
Dies soll verhindern, dass personenbezogene Daten von Spendern öffentlich einsehbar sind. Nur Geldgeber, die einen wesentlichen Anteil des Gesamtspendenvolumens an eine Organisation beisteuern, müssen namentlich genannt werden. Auch Non-Profit-Organisationen (NPOs) sind von den Änderungen im Lobbyregister betroffen. Derzeit sind zahlreiche NPOs im Register eingetragen, und sie machen etwa ein Fünftel aller Einträge aus. Diese Organisationen umfassen gemeinnützige Vereine und Stiftungen.
Die Verschärfungen im Lobbyregister haben daher auch für NPOs eine große Bedeutung. Neben den bereits genannten Anforderungen müssen NPOs nun auch die Anzahl ihrer Vereinsmitglieder nach natürlichen und juristischen Personen aufschlüsseln. Zudem müssen bereits registrierte gemeinnützige Organisationen die vorgeschriebenen Aktualisierungen vornehmen, um Bußgelder zu vermeiden.
Wichtige Angaben wie Stammdaten, gesetzliche Vertreter und die Namen der mit der Interessenvertretung betrauten Personen müssen nun sofort und nicht mehr nur quartalsweise aktualisiert werden. Die Körperschaft muss die Aktualisierung ohne Verzögerung vornehmen, da andernfalls nach sechs Monaten eine Aufnahme in die Liste der früheren Interessenvertreter erfolgt, was ein Verbot für eine erneute Eintragung zur Folge hat.
Auch die Mitgliedsbeiträge werden genauer betrachtet: Die Gesamtsumme muss in 10.000-Euro-Stufen angegeben werden. Daten von Mitgliedern, deren Beiträge 10.000 Euro übersteigen und mehr als 10 Prozent der Gesamtsumme ausmachen, müssen ebenfalls offengelegt werden.
Das Ziel ist, Zuwendungen unter dem Deckmantel von Mitgliedsbeiträgen transparent zu machen. Als Ansprechpartner steht JK zur Verfügung, um Ihren Lobbyregister-Status zu überprüfen. Das neue Änderungsgesetz bringt viele Neuerungen mit sich, insbesondere die Pflicht zur Offenlegung finanzieller Angaben, die die Transparenz erhöhen soll.
Dies kann jedoch einen erhöhten Aufwand bedeuten, insbesondere für kleinere Organisationen, die von hohen Bußgeldern besonders betroffen sein könnten.
Ein vollständiger und ordnungsgemäßer Eintrag im Lobbyregister wird daher immer anspruchsvoller.
Es ist daher entscheidend, sich gründlich mit der Thematik der Interessenvertretung auseinanderzusetzen, die eigene Tätigkeit zu überprüfen und eine Registrierung im Lobbyregister zu erwägen.
Wir unterstützen Sie gerne und beantworten jederzeit Ihre Fragen.